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   OLG Karlsruhe, 24.02.2004 - 23 W 1/04 BSch   

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https://dejure.org/2004,4152
OLG Karlsruhe, 24.02.2004 - 23 W 1/04 BSch (https://dejure.org/2004,4152)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.02.2004 - 23 W 1/04 BSch (https://dejure.org/2004,4152)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Februar 2004 - 23 W 1/04 BSch (https://dejure.org/2004,4152)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weiterverweisung eines Rechtstreits in einen anderen Rechtsweg trotz Verweisung des Rechtsstreits an ein Gericht desselben Rechtsweges; Rechtswegzuständigkeit der Arbeitsgerichte in den so genannten "sic-non-Fällen"; Kennzeichnungsmerkmale der sogenannten ...

  • Wolters Kluwer

    Örtliche und sachliche Zuständigkeit des Schifffahrtgerichts für eine Schadensersatzklage gegen einen Arbeitnehmer wegen Zerstörung einer Schiffsladung; Wahrung des Rechts auf rechtliches Gehör bei Ablehnung einer Verweisung der Streitsache mit vermeintlicher Beteiligung ...

  • Judicialis

    GVG § 13; ; GVG § 17; ; GVG § 17 a; ; ArbGG § 2; ; ArbGG § 48; ; ZPO § 281

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GVG § 13; GVG § 17; GVG § 17 a; ArbGG § 2; ArbGG § 48; ZPO § 281
    Bindungswirkung der Verweisung innerhalb desselben Rechtswegs schließt Weiterverweisung in einen anderen Rechtsweg nicht aus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Verweisung eines Rechtsstreits in einen anderen Rechtsweg; Bindungswirkung in "sic-non-Fälle"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ArbGG § 5
    Verweisung eines Rechtsstreits von den Schifffahrtsgerichten zum Arbeitsgericht; Prüfung der Arbeitnehmereigenschaft für die Begründung der arbeitsgerichtlichen Zuständigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 458
  • VersR 2004, 885
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92

    Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2004 - 23 W 1/04
    Ob eine Streitigkeit dem bürgerlichen Recht zuzuordnen ist und damit der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gemäß § 13 GVG eröffnet ist, hängt, wenn es an einer ausdrücklichen Rechtswegzuweisung fehlt, von der Natur des Rechtsverhältnisses ab, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (BGH NJW 1993, 1799).

    Entscheidend ist jedoch nicht die Bewertung des Rechtsstreits durch den Kläger, sondern ob sich das Klagebegehren nach den zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen bei objektiver Würdigung aus einem Sachverhalt herleitet, der nach dem bürgerlichen Recht zu beurteilen ist (st. Rspr. BGH NJW 1996, 3012 unter Bezugnahme auf BGH NJW 1993, 1799; BGH NJW 1991, 1686 m.w. Rspr.nachweisen; OLG Köln MDR 1993, 1117; Zöller/Gummer, ZPO, aaO., § 13 GVG Rn. 11).

  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 6/96

    Zuständigkeit des Zivilrechtsweges bei Zusammenfallen von zuständigkeits- und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2004 - 23 W 1/04
    Da der Kläger den Streitgegenstand bestimmt, ist Grundlage der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs der Sachvortrag des Klägers (BGH NJW 1996, 3012; BGH GSZ 67, 81).

    Entscheidend ist jedoch nicht die Bewertung des Rechtsstreits durch den Kläger, sondern ob sich das Klagebegehren nach den zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen bei objektiver Würdigung aus einem Sachverhalt herleitet, der nach dem bürgerlichen Recht zu beurteilen ist (st. Rspr. BGH NJW 1996, 3012 unter Bezugnahme auf BGH NJW 1993, 1799; BGH NJW 1991, 1686 m.w. Rspr.nachweisen; OLG Köln MDR 1993, 1117; Zöller/Gummer, ZPO, aaO., § 13 GVG Rn. 11).

  • OLG Köln, 19.02.2002 - 3 U 154/01

    Schadensersatzansprüche aus einem Transportunfall mit einer Ladung Zement;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2004 - 23 W 1/04
    Dieses Urteil wurde durch das Schifffahrtsobergericht Köln - 3 U 154/01 BSch - mit Urteil vom 19.02.2002 bestätigt.
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2004 - 23 W 1/04
    In derartigen Fällen wird die bloße Rechtsbehauptung eines Klägers, er sei Arbeitnehmer, für die Begründung der arbeitsgerichtlichen Zuständigkeit als ausreichend angesehen (BAG NJW 1996, 2948; ErfKoArbR/Koch, ArbGG, aaO.).
  • BGH, 07.07.1993 - VIII ZR 103/92

    Präklusion von Tatsachen bei Abrechnung eines gekündigten Factoringvertrags

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2004 - 23 W 1/04
    Entscheidend ist jedoch nicht die Bewertung des Rechtsstreits durch den Kläger, sondern ob sich das Klagebegehren nach den zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen bei objektiver Würdigung aus einem Sachverhalt herleitet, der nach dem bürgerlichen Recht zu beurteilen ist (st. Rspr. BGH NJW 1996, 3012 unter Bezugnahme auf BGH NJW 1993, 1799; BGH NJW 1991, 1686 m.w. Rspr.nachweisen; OLG Köln MDR 1993, 1117; Zöller/Gummer, ZPO, aaO., § 13 GVG Rn. 11).
  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90

    Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2004 - 23 W 1/04
    Entscheidend ist jedoch nicht die Bewertung des Rechtsstreits durch den Kläger, sondern ob sich das Klagebegehren nach den zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen bei objektiver Würdigung aus einem Sachverhalt herleitet, der nach dem bürgerlichen Recht zu beurteilen ist (st. Rspr. BGH NJW 1996, 3012 unter Bezugnahme auf BGH NJW 1993, 1799; BGH NJW 1991, 1686 m.w. Rspr.nachweisen; OLG Köln MDR 1993, 1117; Zöller/Gummer, ZPO, aaO., § 13 GVG Rn. 11).
  • BGH, 19.12.1996 - III ZB 105/96

    Rechtsweg für einen Rechtsstreit zwischen einer Stiftung und ihren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2004 - 23 W 1/04
    Nach der Neufassung der §§ 17 ff GVG, 48 ArbGG ist das Verhältnis zwischen den ordentlichen Gerichten und den Arbeitsgerichten nicht mehr, wie zuvor, ein solches der sachlichen Zuständigkeit, sondern der Zulässigkeit des Rechtswegs (BGH NJW 1998, 909).
  • BVerwG, 14.11.2003 - 5 C 13.02

    Arbeitsplatz im Sinne des Schwerbehindertengesetzes und begleitende Hilfe im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2004 - 23 W 1/04
    Auf entsprechenden Antrag der Klägerin wurde der Rechtsstreit mit Beschluss des Schifffahrtsgerichts Duisburg-Ruhrort vom 09.05.2003 - 5 C 13/02 BSch - an das örtlich unstreitig zuständige Schifffahrtsgericht Mannheim verwiesen.
  • BAG, 14.01.1994 - 5 AS 22/93

    Bindung an einen rechtskräftigen Verweisungsbeschluss - Bindungswirkung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2004 - 23 W 1/04
    Denn eine Verweisung des Rechtsstreits an ein Gericht desselben Rechtsweges schließt eine Weiterverweisung in einen anderen Rechtsweg nicht aus (BGH NJW 1978, 949; BAG BB 1994, 2075; Münch. Komm./Prütting, aaO, § 281 ZPO Rn. 45; Zöller/Greger, aaO, § 281 Rn. 16 a).
  • BGH, 26.11.1997 - XII ARZ 34/97

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2004 - 23 W 1/04
    Es entspricht zwar der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung und in der Literatur, dass ein Verweisungsbeschluss nicht nur hinsichtlich derjenigen Zuständigkeitsfrage bindend ist, derentwegen verwiesen worden ist (soweit also verweisendes und angewiesenes Gericht in der Zuständigkeitsfrage konkurrieren), sondern auch hinsichtlich sonstiger Zuständigkeitsfragen, soweit das verweisende Gericht die Zuständigkeit auch in dieser Hinsicht geprüft und bejaht hat (BGH NJW-RR 1998, 1219; BGHZ 63, 214; BayObLG NJW-RR 1996, 956; Zöller/Greger, ZPO, aaO., § 281 Rn. 16 a; Münchn.
  • BGH, 30.09.1974 - II ZR 41/74

    Umfang der Bindung eines Verweisungsbeschlusses nach § 102 GVG

  • BGH, 01.02.1978 - IV ZR 142/77

    Zulässigkeit des Rechtswegs nach Änderung der Rechtsprechung

  • BayObLG, 31.01.1996 - 1Z AR 62/95
  • OLG Hamm, 08.10.2009 - 18 W 57/08

    Rechtswegzuständigkeit Beweisaufnahme

    Im Ergebnis entspricht das der deutlich überwiegend in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (ohne eingehende Begründung: OLG Köln OLGR 2007, 758; OLG Karlsruhe OLGR 2006, 803; OLG Düsseldorf OLGR 2005, 540; OLG Schleswig OLGR 1999, 269; für die Abgrenzung zwischen öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Streitigkeiten: GmS-OGB NJW 1988, 2295; NJW 1990, 1527; BHG NVwZ 2006, 243; NJW 1998, 2743; für die Abgrenzung zwischen arbeitsrechtlichen und zivilrechtlichen Streitigkeiten: Rheinschifffahrtsobergericht Karlsruhe VersR 2004, 885).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2010 - 3 Ta 110/10

    Rechtsweg für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches eines früheren

    Da der Kläger den Streitgegenstand bestimmt, ist Grundlage der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges der jeweilige Sachvortrag des Klägers, - wobei jedoch nicht die rechtliche Wertung durch den Kläger entscheidend ist, sondern es darauf ankommt, ob sich das Klagebegehren nach den zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen bei objektiver Würdigung aus einem Sachverhalt herleiten lässt, der nach arbeitsrechtlichen Vorschriften und Grundsätzen zu beurteilen ist (vgl. SchOG Karlsruhe 24.02.2004 - 23 W 1/04 BSch -).
  • OLG Hamm, 14.09.2010 - 2 Sdb (FamS) Zust 26/10

    Entscheidungszuständigkeit bei negativem Kompetenzkonflikt zwischen allgemeiner

    Umgekehrt hindert die Rechtswegverweisung das Familiengericht, an welches das Verfahren gem. 17a II 1 GVG verwiesen worden ist, nicht daran, die Sache wegen von ihm angenommener örtlicher oder sachlicher Unzuständigkeit gem. 3 I 1 FamFG an ein anderes Familiengericht zu verweisen (vgl. dazu: OLG Karlsruhe NZV 2004, 458, 459; Zöller-Lückemann, a. a. O., § 17a GVG, Rz. 12).
  • LG Kiel, 07.01.2021 - 4 O 180/20

    Unzuständigkeit des Landgerichts in familienrechtlichen Angelegenheiten

    Eine solche wird bereits grds. durch § 281 ZPO nicht ausgeschlossen; die Vorschrift wird durch die Sonderregelungen zur Rechtswegverweisung verdrängt (vgl. BGH NJW 1978, 949; OLG Karlsruhe BeckRS 2004, 9039; Prütting in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage 2020, § 281, Rn. 46).
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